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Veröffentlichungsdatum
Tageweise Unterbringung ist nicht Wohnnutzung
Tageweise Unterbringung ist nicht Wohnnutzung
Informationen zum BGH Urteil
- Aktenzeichen
- V ZR 330/17
- Kategorie
- WEG-Recht
- Veröffentlichungsdatum
- 08.03.2019
- Datei zum Download
- Tageweise Unterbringung ist nicht Wohnnutzung.pdf144 KB
- Schlagworte
- andere, Anlage, Aufteilung, beeinträchtigend, Bewohner, Charakter, erforderliche, Gemeinschaftsunterkunft, gewerbliche, Hauseingang, heimähnliche, Klingeln, Kochgelegenheit, Konflikte, Mieterin, Nutzungen, Laden, Obdachlosen, Obdachlosigkeit, örtliche, prägende, Teileigentumseinheiten, Teilungserklärung, Unterbringung, Unterkunft, Unzulässigkeit, Vereinbarungen, Verhältnisse, Verkaufsstätte, Vermeidung, Verschmutzung, Wohnungslosen, Wohnzwecke, Zigarettenkippen, Zumutbare, Zweckbestimmung