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Veröffentlichungsdatum

Tageweise Unterbringung ist nicht Wohnnutzung

Tageweise Unterbringung ist nicht Wohnnutzung

Informationen zum BGH Urteil

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Aktenzeichen
V ZR 330/17
Kategorie
WEG-Recht
Veröffentlichungsdatum
08.03.2019
Datei zum Download
  • Tageweise Unterbringung ist nicht Wohnnutzung.pdf144 KB
Schlagworte
andere, Anlage, Aufteilung, beeinträchtigend, Bewohner, Charakter, erforderliche, Gemeinschaftsunterkunft, gewerbliche, Hauseingang, heimähnliche, Klingeln, Kochgelegenheit, Konflikte, Mieterin, Nutzungen, Laden, Obdachlosen, Obdachlosigkeit, örtliche, prägende, Teileigentumseinheiten, Teilungserklärung, Unterbringung, Unterkunft, Unzulässigkeit, Vereinbarungen, Verhältnisse, Verkaufsstätte, Vermeidung, Verschmutzung, Wohnungslosen, Wohnzwecke, Zigarettenkippen, Zumutbare, Zweckbestimmung

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