§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden Vertragsbedingungen gelten für die Nutzung von APPs und den damit zusammenhängenden vereinbarten Leistungen von uns.
(2) Vertragsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen.
§ 2 Vertragsschluss
Unsere Angebote, Prospekte, Werbeschriften etc. sind unverbindlich und freibleibend.
§ 3 Art und Umfang der Leistung
(1) Wir gestatten dem Kunden zeitlich unbefristet die vertraglich definierte Nutzung unserer APPs.
(2) Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen werden durch die vertraglichen Abmachungen insbesondere in der Leistungsbeschreibung geregelt. Die Nutzungsrechte sind nicht auf Dritte übertragbar.
(3) Die von den APPs erstellten Prüfprotokolle werden auf unserem Sever für den Zeitraum von 3 Jahren gespeichert und anschließend gelöscht. Die Nutzer haben jederzeit die Möglichkeit und das Recht, sich alle vorhandenen Prüfprotokolle herunterzuladen und in ihrer eigenen EDV abzuspeichern. Nutzer können ihre Daten selbst löschen. Diese werden dann auf unserem Server sofort und unwiederbringlich gelöscht.
§ 4 Nutzungsrechte des Kunden
(1) Der Kunde ist berechtigt, die von uns zur Verfügung gestellten APPs zum eigenen Gebrauch im Rahmen seines Geschäftsbetriebs zu nutzen.
(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte auf Dritte zu übertragen oder Dritten entsprechende Nutzungsrechte einzuräumen.
§ 5 Schutz des Softwarematerials
(1) Unbeschadet der dem Kunden gem. § 3 und 4 eingeräumten Nutzungsrechte behalten wir sämtliche Rechte am Softwarematerial einschließlich aller vom Kunden hergestellten Kopien oder Teilkopien desselben. Das Eigentum des Kunden an Datenträgern, Datenspeichern oder sonstiger Hardware wird hiervon nicht berührt.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, die im Softwarematerial enthaltenen Schutzvermerke, wie insbesondere Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert beizubehalten sowie in alle vom Kunden hergestellten vollständigen oder teilweisen Kopien des Softwarematerials in unveränderter Form zu übernehmen.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, das Softwarematerial ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von uns weder im Original noch in Form von vollständigen oder teilweisen Kopien Dritten zugänglich zu machen. Dies gilt auch für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Veräußerung oder Auflösung des Unternehmens des Kunden. Als Dritte gelten nicht Arbeitnehmer des Kunden oder andere Personen, so lange sie sich zur vertragsgemäßen Nutzung des Softwarematerials für den Kunden bei diesem aufhalten bzw. für diesen tätig sind.
(4) Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von uns sind dem Kunden die Bearbeitung, andere Umarbeitungen, und Eingriffe in den Quellcode untersagt.
§ 6 Lieferung
(1) Der Kunde kann sich die APPs im APP-Store bzw. von unserer Homepage herunterladen.
(2) Der Kunde hat Fehler in der Funktionsfähigkeit unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Feststellung schriftlich gegenüber uns anzuzeigen.
(3) Softwareprogramme werden mit eingeschränkten Hilfe-Hinweisen geliefert. Es besteht kein Anspruch auf Handbücher.
(4) Teillieferungen sind zulässig, soweit diese für den Kunden von Interesse sind.
§ 7 Software-Updates
(1) Wir stellen dem Kunden laufend in angemessenen Zeiträumen Software-Updates zur Verfügung.
(2) Wir können die Erbringung von Update-Leistungen auf einen Dritten übertragen.
(3) Zu den Update-Leistungen gehören die notwendigen Anpassungen (insbesondere an neue von uns freigegebene Betriebssystemversionen oder an geänderte Schnittstellen), um die Funktionsfähigkeit der Software sicherzustellen. Je nach Produkt werden nach Ermessen des Softwareherstellers auch verbesserte Funktionen geliefert.
(4) Nicht enthalten in den Update-Leistungen sind: Softwarepflege, jegliche Dienstleistungen wie Durchführung des Software-Updates, Support, Schulung; diese Leistungen sind gesondert vertraglich zu vereinbaren und kostenpflichtig.
(5) Wir sind in der Gestaltung der Software frei und können das Aussehen und die Art der Bedienung ändern, soweit dies keine Auswirkung auf die Grundfunktionen der Software hat.
(6) Wir können Funktionen ändern, hinzufügen oder entfernen, soweit sicherstellt ist, dass die Folgeversionen zumindest die wesentlichen Leistungen der Ursprungsversionen erbringen werden.
(7) Der Kunde ist gehalten, die gelieferten Updates der lizenzierten Software unverzüglich zu installieren, da nur so eine Betreuung des Kunden auf dem jeweils aktuellen Softwarestand gewährleistet sein kann.
§ 8 Entgelt / Zahlungsbedingungen / Laufzeit
(1) Die vom Kunden zu zahlenden Nutzungsgebühren sowie die Zahlungsweise sind im Vertrag festgelegt. Bei allen Nutzungsverträgen beträgt die Festlaufzeit immer jeweils 12 Monate ab Beginn der letzten Fälligkeit.
(2) Alle Beträge sind Nettobeträge, zu denen jeweils die Umsatzsteuer hinzukommt. Die Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu leisten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
(3) immoapp gmbh kann die Preise mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten anpassen. Falls der Kunde damit nicht ein-verstanden ist, kann er den Nutzungsvertrag innerhalb eine Frist von 1 Monat zum Ablauf des bereits bezahlten Nutzungszeitraumes kündigen.
(4) Die Aufrechnung mit Forderungen des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die betreffende Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
(5) Ist der Kunde mit der Zahlung der Gebühren mehr als vier Wochen im Rückstand, können wir die Leistungen aus diesem Vertrag vorübergehend einstellen und ggf. den Vertrag bzw. die Verpflichtung zur Lieferung von Updates fristlos kündigen.
§ 9 Gewährleistung
(1) Fehler in Software-Programmen können nicht völlig ausgeschlossen werden. Wir sichern weder bestimmte Eigenschaften oder Qualitätsmerkmale der Software-Programme noch ihre Tauglichkeit für Kundenzwecke oder Bedürfnisse zu.
(2) Ein Mangel liegt vor, wenn die Software in der für sie vertraglich vorgesehenen Systemumgebung die in der Beschreibung der Funktionalitäten enthaltenen Leistungen nicht erbringt und sich dies mehr als nur unwesentlich auf die Eignung der Software der vertragsgemäßen Nutzung auswirkt. Der Mangel muss in einer Standard-EDV-Umgebung auftreten, für die die Software erworben bzw. freigegeben wurde, und reproduzierbar sein.
(3) Voraussetzung für die Pflicht zur Mängelbeseitigung ist, dass der Kunde die Software auf dem aktuellen Stand einsetzt und insbesondere die gelieferten Updates installiert, es sei denn, dies wäre für den Kunden nicht zumutbar, beispielsweise weil das jeweils neueste Software-Update fehlerhaft ist.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Software und die Updates unverzüglich zu untersuchen. Mängel, die hierbei festgestellt werden, müssen uns unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Mängel, die im Rahmen der beschriebenen ordnungsgemäßen Untersuchung nicht feststellbar waren, sowie später auftretende Mängel müssen unverzüglich nach Entdeckung, spätestens innerhalb von 5 Werktagen, schriftlich mitgeteilt werden. Die Mängelrüge hat eine möglichst detaillierte und konkrete Beschreibung der Mängel zu enthalten, insbesondere muss sie Informationen über die Art des Mangels sowie über die Arbeiten, die bei Auftreten des Fehlers durchgeführt wurden, enthalten. Unterlässt der Kunde eine derartige rechtzeitige Mängelrüge, gilt die Software in Bezug auf diesen Mangel als genehmigt, es sei denn, wir haben den Mangel arglistig verschwiegen.
(5) Wir erbringen Gewährleistung durch Nacherfüllung, und zwar nach unserer Wahl durch Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung. Die Nacherfüllung kann bezüglich der Funktionalität insbesondere durch Lieferung gleichwertiger Umgehungslösungen oder durch Überlassen eines neuen Softwareprogrammstandes erfolgen. Schlägt die Mängelbeseitigung innerhalb einer vom Kunden schriftlich gesetzten angemessenen ersten Nachfrist fehl, so kann der Kunde schriftlich eine angemessene weitere Nachfrist setzen und nach vergeblichem Ablauf der weiteren Nachfrist entweder Rückgängigmachung des Teils, der das mangelhafte Produkt betrifft, oder eine Herabsetzung des Entgelts verlangen. Das Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages entfällt, wenn der Mangel unerheblich ist. Die in Satz 3 geregelten Rechte stehen dem Kunden auch dann zu, wenn wir Ersatzlieferung, Mangelbeseitigung oder Lieferung einer Umgehungslösung verweigern oder wenn dem Kunden Ersatzlieferung, Mängelbeseitigung oder Umgehungslösung nicht zumutbar sind.
(6) Dem Kunden obliegt es, uns bei der Behebung von Mängeln soweit wie möglich zu unterstützen und alle erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung, Eingrenzung und Dokumentation der Störungen und Fehler zu treffen. Im Rahmen des Zumutbaren wird er Screenshots zur Verfügung stellen und Fehlerprotokolle liefern.
(7) Für Mängel, die durch nicht vertragsgemäße Nutzung der Software verursacht worden sind, besteht keine Gewährleistungspflicht durch uns. Die Pflicht zur Mängelbeseitigung erlischt für solche Softwareprogramme, die der Kunde ändert oder in die er anderweitig eingreift, es sei denn, der Kunde weist in diesem Zusammenhang mit der Mängelmeldung nach, dass der Eingriff für den Mangel nicht ursächlich ist.
(8) Ansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren innerhalb eines Jahres ab Lieferung.
(9) Weitergehende Gewährleistungsansprüche des Kunden bestehen nicht, unbeschadet etwaiger Ansprüche aus einer Garantie für die Beschaffenheit des Softwareprodukts oder Teilen davon sowie wegen Arglist. Für die Schadensersatzhaftung gilt § 10.
§ 10 Haftung
(1) Wir haften für Schäden des Kunden nur, soweit diese durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlungen oder durch die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursacht worden sind.
(2) Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur in Höhe des typischen und vorhersehbaren Schadens. Wir haften nicht für den mangelnden wirtschaftlichen Erfolg des Kunden.
(3) Die Haftung der immoapp gmbh für evtl. Funktionsstörungen der APPs wird der Höhe nach auf das Entgelt für die APPs beschränkt, das für den Zeitraum der Störung zu zahlen ist.
(4) Für den Verlust von Daten und deren Wiederherstellung haften wir nach Maßgabe von Absatz 1 nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungs-Maßnahmen seitens des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.
(5) Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter.
(6) Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbegrenzung nach diesem § 10 gilt nicht für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Produkthaftungsansprüche und bei Übernahme einer Garantie.
§ 11 Vertraulichkeit
(1) Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden Geschäfts-oder Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten. Die Informationen und Unterlagen dürfen Dritten, die an der Vertragsdurchführung nicht beteiligt sind, nicht zugänglich gemacht werden.
(2) Nicht von der Vertraulichkeit umfasst sind Informationen und Unterlagen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung allgemein bekannt und zugänglich oder dem empfangenden Vertragspartner zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits bekannt waren oder ihm später von Dritten berechtigterweise zugänglich gemacht worden sind.
§ 12 Datenschutz
Wir halten die Vorschriften des Datenschutzes ein und verpflichten auch unsere Erfüllungsgehilfen auf das Datengeheimnis. Der Kunde wird hiermit davon unterrichtet, dass wir unsere Daten im zur Vertragserfüllung erforderlichen Umfang und auf Grundlage der Datenschutzvorschriften erheben, speichern, verarbeiten und, sofern notwendig, an Dritte übermitteln.
§ 13 Rechte Dritter
Sollten Dritte im Zusammenhang mit der Nutzung der Software Ansprüche wegen Urheberrechtsverletzung, Verletzungen sonstiger gewerblicher Schutzrechte oder wettbewerbs-rechtlicher Ansprüche gegen den Kunden geltend machen, hat der Kunde uns unverzüglich hiervon zu unterrichten und im Einvernehmen mit uns solchen Ansprüchen außergerichtlich und gerichtlich entgegen zu treten.
§ 14 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigen aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der aktuelle Firmensitz der immoapp gmbh.
(2) Die Rechtsbeziehungen der Parteien aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag unterstehen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 15 Formerfordernisse
Der Vertrag kommt zustande, sobald bei der immoapp gmbh eine Bestellung eingegangen ist, und diese Bestellung durch Übermittlung der Zugangsdaten des Kunden an den Kunden von der immoapp gmbh bestätigt wurde. Änderungen bedürfen der Textform. Kündigungen bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis für Kündigungen.
§ 16 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine andere wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt im Fall einer Lücke.
§ 17 Beendigung des Nutzungsvertrages
(1) Der Nutzungsvertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von 1 Monat zum Ablauf des laufenden Nutzungszeitraumes gekündigt werden.
(2) Nach Beendigung des Nutzungsvertrages wird die immoapp gmbh die bisher vorhandenen und gespeicherten Daten und Dateien (z.B. Begehungsprotokolle) in ihrer Datenbank unwiederbringlich löschen.
(3) Der interne Zugang der Nutzer steht den Nutzern bis zur Beendigung des Nutzungsvertrages zur Verfügung. Er behält in dieser Zeit die Möglichkeit und das Recht, sich alle vorhandenen Begehungs- und Prüfprotokolle herunterzuladen und in seiner eigenen EDV abzuspeichern.