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Veröffentlichungsdatum
Staffelmiete muss in EURO benannt sein Abrechnung Betriebskosten
Staffelmiete muss in EURO benannt sein Abrechnung Betriebskosten
Informationen zum BGH Urteil
- Aktenzeichen
- VIII ZR 197/11
- Kategorie
- Mietrecht
- Veröffentlichungsdatum
- 15.02.2012
- Datei zum Download
- Staffelmiete muss in EURO benannt sein Abrechnung Betriebskosten.pdf132 KB
- Schlagworte
- Mietvertrag, Erhöhung, Miete, Geldbetrag, unwirksam, wirksam, Betriebskosten, Abrechnung, Vorauszahlung, Nebenkosten