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Veröffentlichungsdatum

Staffelmiete muss in EURO benannt sein Abrechnung Betriebskosten

Staffelmiete muss in EURO benannt sein Abrechnung Betriebskosten

Informationen zum BGH Urteil

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Aktenzeichen
VIII ZR 197/11
Kategorie
Mietrecht
Veröffentlichungsdatum
15.02.2012
Datei zum Download
  • Staffelmiete muss in EURO benannt sein Abrechnung Betriebskosten.pdf132 KB
Schlagworte
Mietvertrag, Erhöhung, Miete, Geldbetrag, unwirksam, wirksam, Betriebskosten, Abrechnung, Vorauszahlung, Nebenkosten

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