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Veröffentlichungsdatum

Schönheitsreparaturen bei unrenovierter Überlassung

Schönheitsreparaturen bei unrenovierter Überlassung

Informationen zum BGH Urteil

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Aktenzeichen
VIII ZR 277/16
Kategorie
Mietrecht
Veröffentlichungsdatum
22.08.2018
Datei zum Download
  • Schönheitsreparaturen bei unrenovierter Überlassung.pdf143 KB
Schlagworte
AGB, Abwälzung, Altmieter, angemessener, Anstrich, Ausgleich, Benachteiligung, Decken, fachgerecht, unrenoviert, Farben, finanzieller, formularmäßig, Formularmietvertrag, Gebrauchsspuren, Gegenleistung, handschriftlicher, Heizkörper, Inhaltskontrolle, Klausel, Mietvertrag, Nachbesserungsarbeiten, Neumieter, ordnungsgemäß, Passus, renovierungsbedürftig, renovierter, renoviertem, Renovierungspflicht, Renovierungsvereinbarung, Schadenersatz, Schadensersatz, Türen, Türstöcke, Übergabeprotokoll, Überwälzung, unangemessene, unwirksam, Vereinbarung, Vertragsbedingungen, vorformulierte, Vorteil, Vornahmeklausel, Vormieter, Wände, Zustand

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