arrow_back Zurück zur Suchfunktion

Veröffentlichungsdatum

Schallschutz nach Baujahr keine Bodenbelagsbindung

Schallschutz nach Baujahr keine Bodenbelagsbindung

Informationen zum BGH Urteil

open_in_newPDF ansehen
Aktenzeichen
V ZR 195/11
Kategorie
WEG-Recht
Veröffentlichungsdatum
01.06.2012
Datei zum Download
  • Schallschutz nach Baujahr keine Bodenbelagsbindung.pdf63 KB
Schlagworte
Lärm, Trittschall, Luftschall, DIN, Erwerber, Qualitätsstandard, Komfortstandard, Verkäufer, Bauträger, Hinweisen, Abweichen, Abweichung, Übliche, Qualität, Bodenbelag, Rückübertragung, Rückabwicklung, Vertrag, Verkauf, Mangel, Mängel, Schadensersatz, Schadenersatz, unverhältnismäßig, unerheblich, unvermeidlich, Abweichungsvorbehalt, Vorbehalt, Mindestanforderungen, Teppichboden, Laminat, Fliesen, Parkett, Schalldämmung, Schallschutz, Rückschlüsse, Geräusche, Erklärungen, unzumutbar, Belästigung, ausdrücklich, grundsätzlich, akustisch, Errichtung, Nachteil, Unterlassung, Beseitigung, Immissionen, Schallimmissionen, Gebrauch, Sondereigentum

Entdecken Sie auch unsere Apps für Hausverwalter und Hausmeister!

aufzugwärter app banner
immocheck app banner