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Veröffentlichungsdatum

Mietmangel nur bei unmittelbarer Beeinträchtigung

Mietmangel nur bei unmittelbarer Beeinträchtigung

Informationen zum BGH Urteil

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Aktenzeichen
XII ZR 122/11
Kategorie
Mietrecht
Veröffentlichungsdatum
26.09.2012
Datei zum Download
  • Mietmangel nur bei unmittelbarer Beeinträchtigung.pdf84 KB
Schlagworte
Gewerbe, Mietminderung, Minderung, Sexuell, Bordell, Mangel, Umsatzverlust, Massageinstitut, erotisch, Geschlechtsakt, Prostitution

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