arrow_back Zurück zur Suchfunktion

Veröffentlichungsdatum

Mieter haftet für eigenen Baupfusch

Mieter haftet für eigenen Baupfusch

Informationen zum BGH Urteil

open_in_newPDF ansehen
Aktenzeichen
VIII ZR 132/20
Kategorie
Mietrecht
Veröffentlichungsdatum
31.08.2022
Datei zum Download
  • Mieter haftet für eigenen Baupfusch.pdf198 KB
Schlagworte
Badezimmer, Badmodernisierung, Bauarbeiten, Beschädigung, Bodenabfluss, Bodenbelag, Dichtung, Einrede, fachgerecht, Fliesen, Frist, Fußbodenentwässerung, Handwerksarbeiten, Holzdielen, Holzkonstruktion, Mietsache, Pflichtverletzung, Pfusch, Leitungswasserschäden, nicht, sachgerecht, schadensursächliche, Schadenersatz, Schadensersatz, Umbauarbeiten, Umbaumaßnahmen, unfachgerecht, Rückgabe, Rückerlangung, Veränderungen, Verschlechterungen, Verjährungsbeginn, Verjährungsfrist, verjährt, Versicherung, Wasserschaden

Entdecken Sie auch unsere Apps für Hausverwalter und Hausmeister!

aufzugwärter app banner
immocheck app banner