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Veröffentlichungsdatum

Hausgeldrückstände nicht nochmal beschliessen

Hausgeldrückstände nicht nochmal beschliessen

Informationen zum BGH Urteil

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Aktenzeichen
V ZR 147/11
Kategorie
WEG-Recht
Veröffentlichungsdatum
09.03.2012
Datei zum Download
  • Hausgeldrückstände nicht nochmal beschliessen.pdf125 KB
Schlagworte
Rückstände, Zahlungsverpflichtung, Verzug, Beschluss, Beschlusskompetenz, Kompetenz, nichtig, Abrechnung, Beschluss, Eigentümerversammlung, Mehrheit, Ordnungsgemäße, Verwaltung, Anfechtung, Beschluss, Kosten, Verteilung, Umlageschlüssel, Gesamtabrechnung, Gesamtjahresabrechnung, Einzelabrechnung, Vorjahre, Information, Beitragsrückstände, Bestandteil, Wirtschaftsplan, Vorschüsse, Abrechnungsspitze, Erwerberhaftung, Rechtsvorgänger, Haftung, Wohngeldrückstände, , ,

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