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Veröffentlichungsdatum

Haftung als Gesamtschuldner ist Sonderfall

Haftung als Gesamtschuldner ist Sonderfall

Informationen zum BGH Urteil

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Aktenzeichen
VIII ZR 329/08
Kategorie
WEG-Recht
Veröffentlichungsdatum
20.01.2010
Datei zum Download
  • Haftung als Gesamtschuldner ist Sonderfall.pdf86 KB
Schlagworte
Verbindlichkeiten, Vertrag, Wohnungseigentümergemeinschaft, persönlich, verpflichtet, Gesamtschuldner, Wasser, Abwasser, Schmutzwasser, Frischwasser, Versorgung, AGB, Versorgungsunternehmen, Grundstückseigentümer, Auslegung, Klausel, konkludent, teilrechtsfähig, Verband, Verwaltungsvermögen, Haftung

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